Frisch Auf! Münster

Hauptausschuss · 2. Juli 2025 · TOP 53

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und der Stadt Bochum über die zentrale Entscheidung der eingeschränkten Erlaubniserteilung und die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktigeranwärtern im sektoralen Bereich der Logopädie

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Münster überträgt die Durchführung von Kenntnisprüfungen und Erlaubniserteilungen für sektorale Heilpraktiker im Bereich der Logopädie zentral auf die Stadt Bochum. Der entsprechende öffentlich-rechtliche Vertrag wurde einstimmig beschlossen. Für Münster entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, während Spezialprüfungen effizienter gebündelt werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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