Frisch Auf! Münster

Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung · 13. Mai 2025 · TOP 6

Anpassung der verbindlichen Stichtagsregelung für die Genehmingung verkaufsoffener Sonntage

Mehrheitlich beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat mehrheitlich neue Fristen für Anträge auf verkaufsoffene Sonntage beschlossen. Ab dem Jahr 2026 müssen Veranstalter solche Anträge bis zum 1. November des Vorjahres sowie mindestens drei Monate vor dem gewünschten Termin einreichen, andernfalls werden sie abgelehnt. Dies soll für eine verlässlichere rechtliche Prüfung und frühere Planungssicherheit bei Festen sorgen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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