Worum es geht
Der Ausschuss hat mehrheitlich neue Fristen für Anträge auf verkaufsoffene Sonntage beschlossen. Ab dem Jahr 2026 müssen Veranstalter solche Anträge bis zum 1. November des Vorjahres sowie mindestens drei Monate vor dem gewünschten Termin einreichen, andernfalls werden sie abgelehnt. Dies soll für eine verlässlichere rechtliche Prüfung und frühere Planungssicherheit bei Festen sorgen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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