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Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung · 15. Mai 2025 · TOP 6.6

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 256 Teilbereich II: Hiltrup – BASF-Werksgelände (Glasuritstraße / Dortmund-Ems-Kanal / Bahnstrecke Hamm-Emden) Beschluss über die Stellungnahmen Satzungsbeschluss

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss beschloss einstimmig die 1. Änderung des Bebauungsplans für das BASF-Werksgelände in Hiltrup als Satzung. Durch die Neuregelung erhält das Unternehmen mehr Flexibilität für künftige industrielle Nutzungen auf seinem Betriebsareal.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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