Worum es geht
Der Ausschuss hat eine Neuregelung zur Verteilung der städtisch finanzierten Schulsozialarbeit und der Förderinseln ab dem Schuljahr 2025/2026 einstimmig in geänderter Form beschlossen. Die Verteilung an den Grund- und weiterführenden Schulen erfolgt künftig nach einem festen Kriterienkatalog und wird alle drei Jahre überprüft. Damit sollen Hilfsangebote gezielter dort ankommen, wo Schulen besondere Bedarfe aufweisen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Schulsozialarbeit
- #Förderinseln
- #Schulen
- #Bildungsgerechtigkeit