Frisch Auf! Münster

Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung · 11. Juni 2025 · TOP 22

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und der Stadt Bochum über die zentrale Entscheidung der eingeschränkten Erlaubniserteilung und die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktigeranwärtern im sektoralen Bereich der Logopädie

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die Prüfung und Zulassung von sektoralen Heilpraktikern im Bereich der Logopädie wird an die Stadt Bochum übertragen. Der Ausschuss stimmte der entsprechenden Kooperationsvereinbarung einstimmig zu. Durch die Bündelung bei einer Nachbarkommune sollen Verfahren zentral und ohne Zusatzkosten für Münster abgewickelt werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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