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Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung · 12. Mai 2026 · TOP 6.2

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 648: Albachten - Windenergieanlage am Autobahnkreuz Münster-Süd 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat die vorliegenden Einwände abgewogen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine Windenergieanlage am Autobahnkreuz Münster-Süd bei Albachten einstimmig als Satzung beschlossen. Verschiedenen Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern, etwa zu gesundheitlichen Auswirkungen, Wertverlusten oder Schattenwurf, schloss sich das Gremium nicht an. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Windkraftanlage geschaffen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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