Worum es geht
Der Ausschuss hat die Anpassung der Förderrichtlinien für Denkmäler an neue Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen einstimmig beschlossen. In den Jahren 2026 und 2027 stellt die Stadt jährlich 50.000 Euro an Eigenmitteln bereit, ergänzt durch Landesmittel von 7.500 Euro. Eigentümerinnen und Eigentümer historischer Gebäude können dadurch weiterhin finanzielle Unterstützung für kleinere Erhaltungsmaßnahmen erhalten.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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