Worum es geht
Der Ausschuss sprach sich einstimmig für Änderungen an den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit aus, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen. Unter anderem werden die offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die aufsuchende Jugendsozialarbeit aus den bisherigen Einzelrichtlinien in eine Strukturförderung überführt. Ziel ist ein vereinfachtes Antragsverfahren für die Träger vor Ort, wobei keine zusätzlichen städtischen Kosten entstehen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Kinder- und Jugendarbeit
- #Förderrichtlinien
- #Jugendsozialarbeit
- #Inklusionsförderung
Im Ratsinformationssystem
- Sitzung Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vom 25. Juni 2026
- Vorlage V/0241/2026
- Beschlussvorlage (PDF)
- Anlage 1 - Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - neue Fassung (PDF)
- Anlage 2 - Übersicht der wesentlichen Änderungen in den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (PDF)