Worum es geht
Einstimmig hat sich das Gremium für die Verlängerung der Benennungsrechtssatzung im geförderten Mietwohnungsbau ausgesprochen. Damit behält die Stadt das Recht, bei freiwerdenden Sozialwohnungen gezielt Mieterinnen und Mieter mit besonderen Zugangsschwierigkeiten am Wohnungsmarkt vorzuschlagen. Dies dient der gesicherten Versorgung dringlich wohnungssuchender Haushalte in Münster.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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