Worum es geht
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat die vorgeschlagenen festen Schaltzeiten für die adaptive Beleuchtung entlang der Kanalpromenade mehrheitlich abgelehnt. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, das Licht morgens ab 5 Uhr bis Sonnenaufgang sowie abends von Sonnenuntergang bis 24 Uhr einzuschalten, um Rücksicht auf geschützte Fledermausarten zu nehmen. Wie die Beleuchtungszeiten für Radfahrende und Spaziergänger künftig geregelt werden, bleibt damit vorerst unentschieden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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