Worum es geht
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat die Vorlage zu den Schaltzeiten der adaptiven Beleuchtung an der Kanalpromenade mehrheitlich in geänderter Form beschlossen. Vorgesehen war eine ganzjährige Beleuchtung von 5 Uhr bis Sonnenaufgang sowie von Sonnenuntergang bis 24 Uhr, um Belange des Radverkehrs und des Artenschutzes, insbesondere von Fledermäusen, abzuwägen. Für Radfahrende bedeutet die Regelung verlässliche Beleuchtungszeiten am frühen Morgen und am Abend.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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