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Bezirksvertretung Münster-Südost · 20. Januar 2026 · TOP 4.1

Schaltzeiten adaptive Beleuchtung Kanalpromenade

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat die Vorlage zu den Schaltzeiten der adaptiven Beleuchtung an der Kanalpromenade mehrheitlich in geänderter Form beschlossen. Vorgesehen war eine ganzjährige Beleuchtung von 5 Uhr bis Sonnenaufgang sowie von Sonnenuntergang bis 24 Uhr, um Belange des Radverkehrs und des Artenschutzes, insbesondere von Fledermäusen, abzuwägen. Für Radfahrende bedeutet die Regelung verlässliche Beleuchtungszeiten am frühen Morgen und am Abend.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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