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Bezirksvertretung Münster-Südost · 9. Juni 2026 · TOP 4.6

"Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW)" - Änderung

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Einstimmig beschlossen wurde eine Änderung der städtischen Vorgaben zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern. Unter anderem wird die Zahl der Eingangsklassen an der Eichendorffschule Angelmodde auf sechs angepasst, da dort ab dem Schuljahr 2026/2027 jahrgangsübergreifend unterrichtet wird. Auch Regelungen für die Grundschule York und die PRIMUS-Schule wurden aktualisiert.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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