Worum es geht
Für das Areal Am Borggarten/Telgter Straße in Wolbeck hat die Bezirksvertretung einstimmig die 148. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 664 beschlossen. Dieser Planungsschritt ist die bauplanungsrechtliche Grundlage für die geplante Errichtung des neuen Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr. Das Verfahren soll sicherstellen, dass die Einsatzkräfte künftig von einem zweckmäßigen Standort aus schnell am Einsatzort sein können.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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