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Bezirksvertretung Münster-West · 4. Dezember 2025 · TOP 6.4

Einbahnstraßenregelung Sebastianstraße im Abschnitt zwischen "Nienberger Kirchplatz" und "Am Haus Nienberge"

Antrag A-W/0031/2024

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Auf der Sebastianstraße in Nienberge wird zwischen dem Kirchplatz und der Straße „Am Haus Nienberge“ eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Westen eingerichtet; dies hat die Bezirksvertretung einstimmig beschlossen. Die Regelung gilt für Kraftfahrzeuge, während Radfahrende die Straße weiterhin in beide Richtungen befahren dürfen. Ziel ist es, gefährliche Rangiermanöver im engen Straßenabschnitt zu verhindern.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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