Worum es geht
Die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 für das Projekt „Leos Gate“ im Technologiepark an der Steinfurter Straße wurde einstimmig als Satzung beschlossen. Dabei wurden Anregungen zum Schallschutz und zur Berücksichtigung eines nahen Gewässers in die Begründung aufgenommen. Mit der Änderung werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Neubau im Wissenschafts- und Gewerbebereich geschaffen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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