Rat · 17. März 2021 · TOP 44.10

Die Haushaltssicherung abwenden - Städtische Finanzen genau im Blick behalten – Maßvolle Reduktion von Aufwendungen und wirtschaftliche Optimierung der Beteiligungen

an anderes Gremium: Im Ratsinformationssystem: „verwiesen“. Zur Beratung an ein anderes Gremium gegeben, etwa einen Fachausschuss oder eine Bezirksvertretung. Entschieden wird dort. Antrag an den Rat verwiesen

Für diesen Punkt gibt es keine Zusammenfassung. Die Einzelheiten stehen in den Dokumenten im Ratsinformationssystem.