Rat · 15. Dezember 2021 · TOP 43.4

Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungsfristen im sozial geförderten Wohnungsbau bei städtebaulichen Verträgen und Grundstücksverkäufen der Stadt Münster sowie der Tochterunternehmen

an anderes Gremium: Im Ratsinformationssystem: „verwiesen“. Zur Beratung an ein anderes Gremium gegeben, etwa einen Fachausschuss oder eine Bezirksvertretung. Entschieden wird dort. Antrag an den Rat verwiesen

Für diesen Punkt gibt es keine Zusammenfassung. Die Einzelheiten stehen in den Dokumenten im Ratsinformationssystem.