Rat · 2. Juli 2025 · TOP 65

Widerspruch des Naturschutzbeirats zu einer Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum geplanten Umbau der L 529 / K 22 (Einmündung Hohenholter Str. / Hülshoffstraße) zwischen Roxel und Nienberge durch den Straßenbaulastträger Straßen.NRW

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Früherer Beschluss

Am 24.06.2025 im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen: mehrheitlich abgelehnt

Der Ausschuss lehnte die Beschlussvorlage ab, die eine naturschutzrechtliche Befreiung für den Umbau der Einmündung Hohenholter Straße und Hülshoffstraße (L 529 / K 22) im Landschaftsschutzgebiet zwischen Roxel und Nienberge vorsah. Zuvor hatte der Naturschutzbeirat Widerspruch gegen die Planungen des Landesbetriebs Straßen.NRW eingelegt.

Zum Beschluss

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.