Worum es geht
Die Kommission hat den Kommunalen Pflegebedarfsplan für die Jahre 2024 bis 2027 einstimmig beschlossen. Zugleich wird die verbindliche Bedarfsbestätigung zur Förderung neuer vollstationärer Pflegeplätze vorerst ausgesetzt und künftig jährlich überprüft. Damit soll die pflegerische Versorgungsstruktur in Münster flexibel gesteuert und an den steigenden Bedarf angepasst werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.