Ausschüsse & Rat · 17. – 23. November 2024
Münster: WLE-Haltepunkte, Hoppengarten-Sanierung und Straßenbauprogramme beschlossen
Von Frisch Auf! Münster · · aktualisiert
Die städtischen Ausschüsse haben in dieser Woche zahlreiche Weichen für die Entwicklung Münsters gestellt. Neben den Bauprogrammen für Straßen in allen Bezirken wurden die Bebauungspläne für zwei Haltepunkte der künftigen WLE-Bahnstrecke verabschiedet. Zudem wurden Millioneninvestitionen in den Hoppengarten beschlossen, während eine Vorlage zur Schwerbehinderten-Beschäftigungsquote abgelehnt wurde.
24 Beschlüsse in 5 Gremien.
Anträge der Fraktionen
- Meiste Anträge
- SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Volt je 1 Antrag
- Höchste Erfolgsquote
- SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Volt je 100 %
| Partei | Verteilung | Durchgekommen | Quote |
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| 1 von 1 Antrag | 100 % | ||
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| 1 von 1 Antrag | 100 % | ||
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| 1 von 1 Antrag | 100 % | ||
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durchgekommen abgelehnt Gezählt werden Anträge, über die abgestimmt wurde; gemeinsame Anträge zählen bei jeder beteiligten Partei. Personalanträge (z. B. Umbesetzungen in Gremien) zählen nicht, weil sie praktisch immer angenommen werden. Zum Prüfen eine Partei anklicken – dann erscheinen alle gezählten Beschlüsse mit Link ins Ratsinformationssystem.
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Der Ausschuss beschloss mehrheitlich den Umbau des Knotenpunkts Holtmannsweg und Kiesekampweg in Coerde zur Anbindung eines neuen Wohnquartiers. Zudem wurden die überbezirklichen Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramme für die Jahre 2025 und 2026 für sämtliche Stadtbezirke einstimmig beschlossen.
Sitzung vom Dienstag, 19. November 2024
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Coerde - Kiesekampweg (B-Plan Nr. 134), Umgestaltung Knotenpunkt Holtmannsweg K7 - Beschluss verkehrstechnischer Entwurf und Baubeschluss Straßenbau -
Mehrheitlich geändert beschlossenDer Ausschuss hat den verkehrstechnischen Entwurf und die Bauausführung für den Umbau des Knotenpunkts Holtmannsweg und Kiesekampweg in Coerde mehrheitlich mit Änderungen beschlossen. Die Umgestaltung soll ein neues Quartier mit 160 Wohnungen, Kita und Supermarkt verkehrlich anbinden. Von den Gesamtkosten in Höhe von 1,8 Millionen Euro übernimmt ein Investor rund 532.500 Euro, während der städtische Anteil maßgeblich durch Fördermittel gedeckt werden soll.
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Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2025-2026 des Amtes für Mobilität und Tiefbau für die überbezirklichen Baumaßnahmen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat das Straßenbauprogramm für überbezirkliche Maßnahmen im Bezirk Münster-Hiltrup für die Jahre 2025 und 2026 einstimmig beschlossen. Der Beschluss regelt die Rangfolge von Bauprojekten des städtischen Tiefbauamts mit Kosten zwischen 20.000 und 300.000 Euro für die kommenden anderthalb Jahre. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der nötigen Gelder im städtischen Haushalt.
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Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2025-2026 des Amtes für Mobilität und Tiefbau für die überbezirklichen Baumaßnahmen im Stadtbezirk Münster-Mitte
Einstimmig beschlossenDas Bauprogramm für überbezirkliche Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmen im Stadtbezirk Münster-Mitte für die Jahre 2025 und 2026 wurde einstimmig beschlossen. Es legt die Prioritäten für Vorhaben mit einem Kostenvolumen von 20.000 bis 300.000 Euro fest. Für die Bürgerinnen und Bürger regelt dieser Beschluss, welche Straßenbauprojekte in den nächsten anderthalb Jahren vorrangig angegangen werden.
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Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2025-2026 des Amtes für Mobilität und Tiefbau für die überbezirklichen Baumaßnahmen im Stadtbezirk Münster-Nord
Einstimmig beschlossenFür den Stadtbezirk Münster-Nord hat der Ausschuss das Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm für 2025 und 2026 einstimmig beschlossen. Es führt überbezirkliche Baumaßnahmen mit Kosten von jeweils 20.000 bis 300.000 Euro nach Dringlichkeit auf. Die Ausführung hängt von der Bereitstellung der Finanzmittel im Haushaltsplan der Stadt ab.
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Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2025-2026 des Amtes für Mobilität und Tiefbau für die überbezirklichen Baumaßnahmen im Stadtbezirk Münster-West
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss stimmte dem überbezirklichen Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2025–2026 für Münster-West einstimmig zu. Darin sind die geplanten Projekte des Amts für Mobilität und Tiefbau mit Baukosten zwischen 20.000 und 300.000 Euro anhand von Prioritäten geordnet. Die Realisierung steht unter dem Vorbehalt entsprechender Haushaltsmittel.
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Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2025-2026 des Amtes für Mobilität und Tiefbau für die überbezirklichen Baumaßnahmen im Stadtbezirk Münster-Ost
Einstimmig beschlossenEinstimmig verabschiedete der Ausschuss das Straßenbauprogramm für überbezirkliche Baumaßnahmen im Stadtbezirk Münster-Ost für die Jahre 2025 und 2026. Das Programm priorisiert anstehende Projekte mit Kosten zwischen 20.000 und 300.000 Euro. Die endgültige Ausführung setzt voraus, dass der Rat die entsprechenden Mittel im Haushalt bewilligt.
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Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2025-2026 des Amtes für Mobilität und Tiefbau für die überbezirklichen Baumaßnahmen im Stadtbezirk Münster-Südost
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat das Maßnahmenprogramm für überbezirkliche Straßenbauten im Bezirk Münster-Südost für 2025 und 2026 einstimmig beschlossen. Es priorisiert Bauvorhaben mit Kosten zwischen 20.000 und 300.000 Euro für die nächsten anderthalb Jahre. Voraussetzung für die Umsetzung ist die Bereitstellung des Geldes im kommenden städtischen Haushalt.
Betriebsausschuss der citeq
Das Gremium vergab einstimmig den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des städtischen IT-Dienstleisters citeq an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Sitzung vom Dienstag, 19. November 2024
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Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024
Einstimmig beschlossenDer Betriebsausschuss hat einstimmig beschlossen, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des städtischen IT-Dienstleisters citeq zu beauftragen. Die Prüfung soll ab März 2025 erfolgen und kostet rund 23.800 Euro. Damit wird die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle der städtischen IT-Finanzen sichergestellt.
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Beschlossen wurden ein Vorhaben zur Barrierefreiheit von Rathaus und Stadtweinhaus sowie der Kommunale Pflegebedarfsplan 2024–2027. Eine Vorlage der Verwaltung, die aufgrund der Haushaltslage keine zusätzlichen Mittel zur Erhöhung der Schwerbehinderten-Beschäftigungsquote vorsah, lehnte die Kommission einstimmig ab.
Sitzung vom Mittwoch, 20. November 2024
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Rathaus/ Stadtweinhaus - Barrierefreiheit über vorhandene Zuwegung und Umbau des vorhandenen Aufzugs
Mehrheitlich geändert beschlossenDie Barrierefreiheit von Rathaus und Stadtweinhaus soll über den Umbau des bestehenden Aufzugs und eine aufgewertete Zuwegung anstelle eines Neubaus sichergestellt werden. Die Kommission stimmte dem Vorhaben mit Änderungen mehrheitlich zu. Für Besucherinnen und Besucher verbessert sich damit künftig der stufenlose Zugang zu den städtischen Räumen.
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Erhöhung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten
Einstimmig abgelehntDie Vorlage der Verwaltung zur Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Münster wurde von der Kommission einstimmig abgelehnt. Nach dem Entwurf der Verwaltung sollten wegen der angespannten Haushaltslage keine zusätzlichen Mittel für eine Steigerung der Quote bereitgestellt werden. Mit der Ablehnung signalisiert das Gremium Widerstand gegen den Verzicht auf weitere Förderressourcen.
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Kommunaler Pflegebedarfsplan 2024-2027
Einstimmig beschlossenDie Kommission hat den Kommunalen Pflegebedarfsplan für die Jahre 2024 bis 2027 einstimmig beschlossen. Zugleich wird die verbindliche Bedarfsbestätigung zur Förderung neuer vollstationärer Pflegeplätze vorerst ausgesetzt und künftig jährlich überprüft. Damit soll die pflegerische Versorgungsstruktur in Münster flexibel gesteuert und an den steigenden Bedarf angepasst werden.
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Einstimmig beschlossen wurden die Sanierung des Hoppengartens samt Neubau einer Probebühne sowie die Übertragung mehrerer Ganztagsangebote an die Diakonie Münster. Zudem wurden zwei Vereine als Jugendhilfeträger anerkannt und Richtlinienänderungen mit Leistungskürzungen beim Sonderfonds für Schwangere und Eltern beschlossen.
Sitzung vom Donnerstag, 21. November 2024
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Errichtungsbeschluss Hoppengarten
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss hat den Errichtungsbeschluss zur Sanierung des Hoppengartens und zum Neubau einer Probebühne einstimmig befürwortet. Für das Vorhaben sind Gesamtausgaben von 17,4 Millionen Euro vorgesehen, wovon der Bund voraussichtlich über 5,3 Millionen Euro übernimmt. Kulturschaffende in Münster erhalten dadurch modernisierte Räume und verbesserte Arbeitsbedingungen.
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Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote der Ludgerusschule Hiltrup (OGS)
Einstimmig beschlossenDie Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule der Hiltruper Ludgerusschule wird zum Schuljahr 2025/2026 an die Diakonie Münster übergeben. Der Ausschuss stimmte dieser Überleitung einstimmig zu. Für Kinder und Eltern in Hiltrup wird das Ganztagsangebot damit künftig von einem freien Träger fortgeführt.
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Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) an der Michaelschule und der Mosaik-Schule
Einstimmig beschlossenDie Diakonie Münster übernimmt schrittweise auch die Trägerschaft der außerunterrichtlichen Ganztagsangebote an der Michaelschule und der Mosaik-Schule. Der Ausschuss fasste dazu einen einstimmigen Beschluss. Durch den gemeinsamen Träger sollen Synergien im Stadtteil Gievenbeck für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden.
- Vorlage V/0542/2024
- Beschlussvorlage (PDF)
- Anlage A (PDF)
- Anlage 1 OGS-Kriterienkatalog (PDF)
- Anlage 2 Caritas Bewerbung OGS-Trägerschaft Michaelschule und Mosaik-Schule (PDF)
- Anlage 2 Diakonie Bewerbung OGS Michaelschule u.Mosaik-Schule (PDF)
- Anlage 2 Kolpingwerk Bewerbung OGS Michelschule u. Mosaik-Schule (PDF)
- Anlage 2 Kreisel Bewerbung OGS Michaelschule und Mosaik-Schule (PDF)
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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Chance e. V.
Einstimmig beschlossenDer Verein Chance e. V. wurde vom Ausschuss einstimmig als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Der Verein begleitet unter anderem inhaftierte und haftentlassene Menschen sowie deren Angehörige und Kinder. Mit der offiziellen Anerkennung wird das Engagement des Vereins in der Jugend- und Familienhilfe formal bestätigt.
- Vorlage V/0614/2024
- Beschlussvorlage (PDF)
- Anlage A (PDF)
- Anlage 1: Antrag auf Anerkennung (PDF)
- Anlage 2: Satzung des Vereins (PDF)
- Anlage 3: Auszug aus dem Vereinsregister (PDF)
- Anlage 4: Nachweis der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes (PDF)
- Anlage 5: Mitgliedsbescheinigung im Paritätischen Landesverband NRW (PDF)
- Anlage 6: Jahresbericht 2023 (PDF)
- Anlage 7: Institutionelles Schutzkonzept (PDF)
- Anlage 8: Dokumentation über Projekte, die sich an Kinder und Jugendlichen wenden (PDF)
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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Gemeinnützige FSP GmbH Münster
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss hat die Gemeinnützige FSP GmbH Münster einstimmig als freien Jugendhilfeträger anerkannt. Die Organisation betreibt Angebote zur sozialen Teilhabe und Rehabilitation für junge Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Durch die Entscheidung wird die etablierte Arbeit der Einrichtung im städtischen Jugendhilfesystem gestärkt.
- Vorlage V/0628/2024
- Beschlussvorlage (PDF)
- Anlage A (PDF)
- Anlage 1: Antrag auf Anerkennung (PDF)
- Anlage 2: Gesellschaftsvertrag (PDF)
- Anlage 3: Auszug aus dem Handelsregister (PDF)
- Anlage 4: Nachweis der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes (PDF)
- Anlage 5: Mitgliedsbescheinigung im Paritätisichen Landesverband NRW (PDF)
- Anlage 6: Jahresbericht 2023 (PDF)
- Anlage 7: Leistungsbeschreibung Jugendhaus Piusallee (PDF)
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Anpassung der Richtlinien Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Eltern und Kinder"
Nachtrag Einstimmig geändert beschlossenDer Ausschuss hat einstimmig Änderungen an den Richtlinien für den Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Eltern und Kinder“ beschlossen. Vorgeburtliche Hilfen werden ab 2025 nur noch gezahlt, wenn übergeordnete Bundesmittel aufgebraucht sind, während nachgeburtliche Hilfen für das zweite und dritte Lebensjahr ganz entfallen. Durch diese Maßnahmen spart die Stadt jährlich 180.000 Euro im Haushalt ein.
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
Der Ausschuss verabschiedete einstimmig die Bebauungspläne für die Reaktivierung der WLE-Haltepunkte Loddenheide und Wolbeck als Satzung. Ebenfalls einstimmig beschlossen wurden Vorhaben zur Sportanlage Wienburgstraße, die Aufstellung des Landschaftsplans Davert und Hohe Ward sowie Bauleitplanungen in Nienberge und am Düesbergweg.
Sitzung vom Donnerstag, 21. November 2024
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Der Ausschuss hat die Vorbereitung zur Weiterentwicklung der Sportanlage an der Wienburgstraße einstimmig beschlossen. Die Verwaltung soll auf Basis eines Freiraumkonzepts notwendige Planungen und Baurechte für neue Gebäude vorantreiben. Ziel ist es, die Bedingungen für den Vereins-, Schul- und Freizeitsport vor Ort zu verbessern.
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Aufstellungsbeschluss für den Landschaftsplan 4 „Davert und Hohe Ward“
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss hat einstimmig die Aufstellung des Landschaftsplans „Davert und Hohe Ward“ beschlossen. Das Planungsgebiet erstreckt sich über den Außenbereich im Süden von Münster rund um Hiltrup und Amelsbüren. Der Plan soll verbindliche Maßnahmen zur Sicherung des Naturschutzes und der Artenvielfalt in den dortigen Wald- und Freiflächen festlegen.
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Wärmeversorgung mit Kalter Nahwärme durch die Stadtwerke Münster GmbH in den Baugebieten Albachten-Ost und Handorf-Kirschgarten
Einstimmig beschlossenEinstimmig wurde die Wärmeversorgung mit sogenannter Kalter Nahwärme für die Neubaugebiete Albachten-Ost und Handorf-Kirschgarten durch die Stadtwerke Münster beschlossen. Künftige Grundstückskäufer verpflichten sich für mindestens 20 Jahre zur Abnahme dieser erdwärmebasierten Energie. Für das Projekt in Handorf ist die Umsetzung allerdings noch von einer zugesagten Bundesförderung abhängig.
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Der Ausschuss hat einstimmig eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans am Düesbergweg beschlossen. Damit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um das bestehende, veraltete Pflegeheim der Maria-Stiftung durch einen modernen Ersatzneubau mit Betreuungsplätzen zu ersetzen. Die Planungskosten werden durch die Trägerin übernommen.
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Die Bauleitplanung für das Areal eines ehemaligen Autohauses und einer Tankstelle in Nienberge wurde einstimmig beschlossen. Auf der Fläche an der Altenberger Straße sollen ein Lebensmitteldiscounter, eine Bäckerei, Dienstleistungsräume sowie Wohnungen entstehen. Mindestens 30 Prozent des neuen Wohnraums werden als öffentlich geförderte Wohnungen errichtet.
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Der Bebauungsplan für das Umfeld des geplanten Bahnhaltepunkts Loddenheide wurde einstimmig als Satzung beschlossen. Damit schafft die Stadt das Baurecht für Wegeverbindungen im Fuß- und Radverkehr sowie für Fahrradabstellplätze rund um den Bahnhof. Die Maßnahme ist Teil der geplanten Wiederinbetriebnahme des Personenverkehrs auf der WLE-Bahnstrecke.
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Bebauungsplan Nr. 629: Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss hat den Bebauungsplan für den neuen Bahnhaltepunkt in Wolbeck einstimmig als Satzung beschlossen. Auf einer bisherigen Brachfläche an der Hiltruper Straße soll die Infrastruktur mit Busanschluss, Parkplätzen und Fahrradabstellmöglichkeiten entstehen. Das Vorhaben bereitet die Wiederaufnahme des Zugverkehrs auf der Strecke zwischen Münster und Sendenhorst vor.