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Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen · 26. November 2024 · TOP 5.11

Widerspruch des Naturschutzbeirats zu einer Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum geplanten Umbau der L 529 / K 22 (Einmündung Hohenholter Str. / Hülshoffstraße) zwischen Roxel und Nienberge durch den Straßenbaulastträger Straßen.NRW

Einstimmig abgelehnt

Worum es geht

Der Ausschuss hat den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt, welcher vorsah, den Widerspruch des Naturschutzbeirats gegen eine naturschutzrechtliche Befreiung für den Umbau der Kreuzung L 529 / K 22 zwischen Roxel und Nienberge zurückzuweisen. Damit unterstützt das Gremium vorerst die Bedenken des Beirats gegen die zusätzliche Flächenversiegelung im Landschaftsschutzgebiet.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.