Frisch Auf! Münster

Hauptausschuss · 21. Mai 2025 · TOP 22

Interkommunale Zusammenarbeit - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Münster und Sendenhorst hier: Übertragung der Straßenbaulast für das Grundstück Gemarkung Albersloh, Flur 5, Flurstück 84 auf die Stadt Münster

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die Stadt Münster schließt mit der Nachbarstadt Sendenhorst eine Vereinbarung zur Übernahme der Straßenbaulast für eine Verkehrsfläche an einem Bahnübergang in Albersloh ab. Der Beschluss ist Teil der Vorbereitungen für die Reaktivierung der WLE-Bahnstrecke zwischen Münster und Sendenhorst. Unmittelbare Kosten entstehen der Stadt Münster dadurch zunächst nicht.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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