Worum es geht
Die Satzung des Jugendrates der Stadt Münster wird auf dessen Anregung hin angepasst. Unter anderem wird der Vorstand von drei auf vier Personen erweitert, nach Möglichkeit geschlechtergerecht besetzt und die Abberufung neu geregelt. Der Hauptausschuss beschloss die Änderungen einstimmig.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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