Worum es geht
Die Sportförderrichtlinie der Stadt Münster wird an zwei Stellen angepasst. Der Hauptausschuss beschloss einstimmig, das Verfahren bei laufenden Zuschüssen zu vereinfachen und bei den Fördervoraussetzungen künftig zwischen Beiträgen für Alleinerziehende und Familien mit zwei Elternteilen zu differenzieren. Für Alleinerziehende gilt damit ein reduzierter monatlicher Mindestbeitrag von 10,00 Euro.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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