Frisch Auf! Münster

Hauptausschuss · 21. Mai 2025 · TOP 31

Änderung der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die Sportförderrichtlinie der Stadt Münster wird an zwei Stellen angepasst. Der Hauptausschuss beschloss einstimmig, das Verfahren bei laufenden Zuschüssen zu vereinfachen und bei den Fördervoraussetzungen künftig zwischen Beiträgen für Alleinerziehende und Familien mit zwei Elternteilen zu differenzieren. Für Alleinerziehende gilt damit ein reduzierter monatlicher Mindestbeitrag von 10,00 Euro.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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