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Rat · 21. Mai 2025 · TOP 18

Anpassung der verbindlichen Stichtagsregelung für die Genehmingung verkaufsoffener Sonntage

Einstimmig geändert beschlossen

Worum es geht

Anträge auf verkaufsoffene Sonntage müssen ab dem Jahr 2026 früher eingereicht werden: Der Rat beschloss einstimmig geänderte Stichtage, nach denen Anträge künftig bis zum 1. November des Vorjahres vorliegen müssen. Ziel ist es, den Genehmigungsprozess verlässlicher zu gestalten und Veranstaltern von Festen frühzeitig Planungssicherheit zu bieten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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