Worum es geht
Für das Münsteraner Taxigewerbe gilt ab dem 1. Januar 2026 eine überarbeitete Taxiordnung, die der Rat einstimmig verabschiedet hat. Die Neufassung passt bisherige Vorgaben an aktuelles Recht an; wichtigste Änderung für das Fahrpersonal ist der Wegfall des gesonderten Fahrerausweises aus Gründen des Datenschutzes. Die Fahrpreise bleiben von dieser Verordnung unberührt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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