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Rat · 21. Mai 2025 · TOP 27

Interkommunale Zusammenarbeit - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Münster und Sendenhorst hier: Übertragung der Straßenbaulast für das Grundstück Gemarkung Albersloh, Flur 5, Flurstück 84 auf die Stadt Münster

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Für die Reaktivierung der Bahnstrecke der Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE) zwischen Münster und Sendenhorst übernimmt Münster die Straßenbaulast für eine Verkehrsfläche an einem Bahnübergang in Albersloh. Dafür wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Sendenhorst beschlossen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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