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Rat · 21. Mai 2025 · TOP 30

Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die Satzung des Jugendrates der Stadt Münster wurde auf Anregung der Jugendlichen geändert. Unter anderem wird der Vorstand auf vier Personen vergrößert, soll paritätisch besetzt werden und das Abberufungsverfahren wurde durch klarere Regeln und Fristen transparenter gestaltet.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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