Worum es geht
Die Satzung des Jugendrates der Stadt Münster wurde auf Anregung der Jugendlichen geändert. Unter anderem wird der Vorstand auf vier Personen vergrößert, soll paritätisch besetzt werden und das Abberufungsverfahren wurde durch klarere Regeln und Fristen transparenter gestaltet.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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