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Rat · 21. Mai 2025 · TOP 34

Elternbeiträge für Kinderbetreuungsangebote - Entlastung der unteren Einkommensgruppen Satzung zur Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“

Mehrheitlich beschlossen

Worum es geht

Familien mit kleineren und mittleren Einkommen werden bei den Betreuungskosten entlastet. Der Rat hat mehrheitlich beschlossen, die Elternbeiträge für Kitas, Tagespflege und schulische Ganztagsbetreuung zum 1. August 2025 in der Stufe bis 50.000 Euro Jahreseinkommen um acht Prozent und bis 62.000 Euro um vier Prozent zu senken.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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