Frisch Auf! Münster

Hauptausschuss · 3. September 2025 · TOP 5

Anregung der Bezirksvertretung Münster-Nord zur Ergänzung der Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen der Stadt Münster durch Dritte – hier: Ausnahmeregelung für Sprakeler Vereine (ABV/0003/2025)

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Hauptausschuss hat einstimmig beschlossen, eine Anregung der Bezirksvertretung Münster-Nord zur gebührenfreien Nutzung von Schulräumen nicht aufzugreifen. Vereine aus Sprakel erhalten damit keine Sonderregelung für die kostenlose Nutzung der örtlichen Grundschule, da dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz für das gesamte Stadtgebiet widersprechen würde. Für die Vereinsarbeit vor Ort gelten weiterhin die bestehenden stadtweiten Entgeltregeln.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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