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Rat · 10. Dezember 2025 · TOP 14.8

Besetzung des Beirates nach dem Landesnaturschutzgesetz bei der Stadt Münster als untere Naturschutzbehörde

Einstimmig geändert beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat die Besetzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde nach dem Landesnaturschutzgesetz einstimmig in geänderter Fassung beschlossen. In das 16-köpfige Gremium werden Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Umwelt-, Landwirtschafts-, Forst- und Sportverbände entsandt. Das Gremium soll die Behörden unabhängig beraten und Anregungen für Natur- und Landschaftsschutz geben.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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