Worum es geht
Der Rat hat die Gültigkeit der Stichwahl zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister vom 28. September 2025 einstimmig bestätigt. Ein gegen das Ergebnis eingegangener Einspruch wurde dabei zurückgewiesen. Damit ist das amtliche Wahlergebnis rechtssicher festgestellt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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