Worum es geht
Der Ausschuss hat Regelungen zur Rechnungslegung und Nachhaltigkeitsberichterstattung bei städtischen Tochtergesellschaften und Eigenbetrieben mehrheitlich geändert beschlossen. Künftig müssen diese Betriebe Jahresabschlüsse nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches aufstellen, von Wirtschaftsprüfern prüfen lassen und über ihre Nachhaltigkeit berichten. Zudem wurde der Münsteraner Kodex für gute Unternehmensführung beschlossen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.