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Ausschuss für Verkehr und Mobilität · 18. Juni 2025 · TOP 5.6

Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG): Kauf- und Abtretungsvertrag über Geschäftsanteile zwischen WVG und Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU), Änderung des Gesellschaftsvertrages der WVG

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat der Übernahme von Geschäftsanteilen der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna durch die Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) und einer entsprechenden Anpassung des Gesellschaftsvertrages zugestimmt. Für den städtischen Haushalt ergeben sich daraus keine finanziellen Belastungen. Die Beschlüsse dienen der internen gesellschaftsrechtlichen Neuordnung im regionalen öffentlichen Nahverkehr.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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