Worum es geht
Der Rat hat mehrheitlich eine geänderte Hebesatzsatzung für die Gewerbe- und Grundsteuer ab dem 1. Januar 2026 beschlossen. Die Neuregelung zielt auf eine rechtssichere Festsetzung der Hebesätze ab, bis anhängige gerichtliche Fragen zur Grundsteuer B höchstrichterlich geklärt sind.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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