Worum es geht
Der Rat hat einstimmig die Abgabe eines stehenden Angebots zum Abschluss von Schiedsvereinbarungen im Rahmen der neuen „Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut“ beschlossen. Damit unterstützt die Stadt Münster ein rechtssicheres Verfahren zur fairen Klärung von Eigentumsfragen bei NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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