Worum es geht
Die Stadt Münster hat die Einführung von Befristungen für Zuschüsse im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe bis Ende 2031 beschlossen, ausgenommen sind Hilfen nach dem Kinderbildungsgesetz. Die Überprüfungen werden zeitlich gestaffelt und in der Regel ein Jahr im Voraus entschieden, um den beteiligten Trägern verlässliche Planungssicherheit zu bieten.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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