Worum es geht
Die Stadt Münster hat beschlossen, ein ständiges Angebot zur Teilnahme an der neu organisierten Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut abzugeben. Damit können Streitigkeiten über die Rückgabe von während des Nationalsozialismus entzogenen Kulturgütern in einem verbindlichen und für die Stadt kostenfreien Schiedsverfahren geklärt werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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