Worum es geht
Der Hauptausschuss hat einstimmig die Einleitung der 148. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 664 im Bereich Am Borggarten / Telgter Straße beschlossen. Damit werden die planungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau des Feuerwehrhauses in Wolbeck geschaffen, da der bisherige Standort bauliche Mängel aufweist.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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