Worum es geht
Der Ausschuss hat die Anpassung der städtischen Förderrichtlinien für Baudenkmäler einstimmig beschlossen. Anlass ist eine Umstellung der Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen seit Anfang 2026. Für die Jahre 2026 und 2027 stehen jährlich 50.000 Euro an städtischen Eigenmitteln zur Verfügung, um Eigentümer bei kleineren Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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