Worum es geht
Die Vergaberichtlinien für städtische Baugrundstücke zur Eigentumsförderung wurden einstimmig in geänderter Fassung beschlossen. Zu den Anpassungen gehört unter anderem die Anerkennung von Finanzierungsbestätigungen durch Kreditvermittler sowie das niedrigste Durchschnittsalter der Bewerbenden als neues Entscheidungskriterium bei Punktgleichheit.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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