Frisch Auf! Münster

Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen · 22. September 2026 · TOP 5.2

Umgang mit den Änderungen der kommunalen Vergabegrundsätze zum 01.01.2026 (§ 75a GO NRW) und Umsetzung von ökologisch-sozialen Nachhaltigkeitsanforderungen bei öffentlichen Vergabe- und Beschaffungsvorgängen

Mehrheitlich geändert beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss befasste sich mit den neuen gesetzlichen Grundlagen der Gemeindeordnung NRW für kommunale Vergaben und Beschaffungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Die Vorlage zum Umgang mit den Vergaberegeln und nachhaltigen Standards wurde mehrheitlich geändert beschlossen. Ziel ist die rechtssichere Einbindung von wirtschaftlichen sowie ökologisch-sozialen Kriterien bei städtischen Aufträgen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Vergaberecht
  • #Nachhaltigkeit
  • #Stadtverwaltung
  • #Beschaffung

Im Ratsinformationssystem

Mehr dazu