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Bezirksvertretung Münster-Nord · 2. September 2025 · TOP 4.3

Anregung der Bezirksvertretung Münster-Nord zur Ergänzung der Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen der Stadt Münster durch Dritte – hier: Ausnahmeregelung für Sprakeler Vereine (ABV/0003/2025)

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat eine Vorlage zur Nutzungs- und Entgeltordnung städtischer Schulräume und Schulhöfe einstimmig in geänderter Fassung beschlossen. Thema war eine Ausnahmeregelung für Sprakeler Vereine an der dortigen Grundschule, die von der Verwaltung aus Gründen der Gleichbehandlung abgelehnt worden war. Welche konkreten Änderungen die Bezirksvertretung vornahm, geht aus den Unterlagen nicht hervor.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.