Gefragt
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost erkundigt sich nach dem Duldungsstatus und den Regelungen für Schrebergärten sowie Holzhütten an der Straße „Hoove“. Zudem möchte sie wissen, ob ungenehmigte Nutzungen bekannt sind und ob bei Hochwasser der Werse Gefahren durch dort gelagerte Abfälle bestehen.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung erklärt, dass frühere zehnjährige Duldungen für Wochenendhäuser an der Hoove inzwischen abgelaufen sind und eine Entscheidung über deren Fortschreibung noch aussteht. Nach Wiederbesetzung zuständiger Stellen soll die Situation bauaufsichtlich im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung aufgegriffen werden. Bei mehreren Vor-Ort-Besichtigungen wurden keine wassergefährdenden Stoffe oder Abfallablagerungen festgestellt, weshalb für die Untere Wasserbehörde kein Handlungsbedarf besteht.
- Die früheren Duldungszeiträume für die betroffenen Wochenendhäuser beliefen sich auf 10 Jahre.
- Die Duldungsregelungen betrafen 10 Hausnummern an der Straße Hoove (Nummern 95 bis 115).
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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