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Anfrage AFO/0006/2022 · Bezirksvertretung Münster-Ost · 2. Juni 2022 · TOP 6.4

Begrünung der Lärmschutzwälle B51 ab Kreuzung Wolbeckerstraße - Fahrtrichtung Telgte

  • Grüne
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Münster-Ost fragt, ob die Lärmschutzwände entlang der B 51 ab der Wolbecker Straße in Richtung Telgte begrünt werden können. Sie begründet dies mit Vorteilen für das Stadtklima, die Luftqualität, den Lärmschutz sowie als Schutz vor Graffiti.
Antwort der Verwaltung
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW lehnt eine Begrünung ab. Bepflanzungen würden die vorgeschriebenen regelmäßigen Bauwerksprüfungen behindern, zu Schäden führen und dem Sicherheitsaspekt widersprechen. Zudem würde eine Begrünung die bestehende künstlerische Gestaltung verdecken und rechtliche Probleme aufwerfen, während die vorhandenen Beton-Vorsatzschalen einen wirksameren Schallschutz böten als Pflanzen.

#Lärmschutzwand #B 51 #Begrünung #Graffitischutz

Ausgewertet: Originalanfrage der Fraktion Bündnis '90-Die Grünen-GAL · Stellungnahme zur Anfrage AFO/0006/2022 Straßen.NRW (nicht barrierefrei)

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