Gefragt
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost erkundigt sich nach den Gründen dafür, dass ein rund 12,6 Hektar großes Areal westlich der Lützowstraße in Handorf-Dorbaum nicht mehr als künftige Siedlungsentwicklungsfläche eingestuft ist. Sie möchte wissen, welche Gremien über eine Neueinstufung entscheiden müssten und welcher Zeithorizont dafür realistisch ist.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung verweist auf den Ratsbeschluss von 2018, wonach die Fläche insbesondere wegen ihrer Lage in der Wasserschutzzone III und der weiten Wege zu Arbeitsplätzen als ungeeignet für Wohnbebauung bewertet wurde. Zudem stehen im Stadtteil Handorf mit anderen Baugebieten kurz- bis mittelfristig bereits genügend Wohnbauflächen zur Verfügung. Eine erneute Einstufung könnte frühestens im Rahmen der laufenden Fortschreibung des Regionalplans geprüft werden, an der Rat und Bezirksvertretung beteiligt werden.
- Das fragliche Areal westlich der Lützowstraße umfasst rund 12,6 Hektar.
- Ein älteres Konzept sah für die Fläche rechnerisch etwa 160 Wohneinheiten für 510 Einwohner vor.
- Im Bereich Kirschgarten/Bäder sind rund 200 Wohneinheiten mit Baureife ab 2022 vorgesehen.
- Im Bereich Nördlich Kötterstraße sind etwa 300 Wohneinheiten mit Baureife ab 2024 geplant.
- Der Abschluss des Verfahrens zur Regionalplan-Fortschreibung wird für das Jahr 2023 erwartet.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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