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Anfrage AFO/0010/2021 · Bezirksvertretung Münster-Ost · 27. Mai 2021 · TOP 6.2

Fuß- und Radweg an neuer Brücke Wolbecker Straße über B 51

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt, warum beim Neubau des Geh- und Radwegs an der neuen Brücke über die B 51 an der Wolbecker Straße keine durchgehende Barrierefreiheit hergestellt wurde. Sie kritisiert, dass mehrere Straßen gequert werden müssen und abgeschrägte Bordsteinkanten von mehreren Zentimetern Höhe ein Hindernis für mobilitätseingeschränkte Personen sowie Radfahrende darstellen.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung übermittelt eine Stellungnahme des zuständigen Landesbetriebs Straßen.NRW. Demnach erfolgten die Bordsteinabsenkungen nach einem zugelassenen System, das sowohl die Belange von mobilitätseingeschränkten als auch sehbehinderten Menschen und die Entwässerung berücksichtigen muss. Nach einer gemeinsamen Begutachtung wurden auf der Südseite der Wolbecker Straße bereits Bereiche für Nachbesserungen der Pflasterflächen festgelegt, zudem ist nach Fertigstellung der Maßnahme ein Ortstermin vereinbart.

  • Seit 2012 nutzt Straßen.NRW einen internen Leitfaden zur Barrierefreiheit im Straßenraum.
  • Ende April 2021 begutachtete die Bauüberwachung die Situation an der Brücke vor Ort.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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