Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Mitglieder der Bezirksvertretung Münster-Ost fordern und hinterfragen verschiedene Aspekte des Bebauungsplans Nr. 562 in Handorf. Sie thematisieren unter anderem Solarenergie, den KfW-40-Standard, mehr Tiefgaragenplätze, den Anteil an sozial gefördertem Wohnraum für große Familien sowie die Lage einer Flüchtlingsunterkunft.
- Antwort der Verwaltung
- Die Stadtverwaltung erklärt, dass spezielle Energieerzeugungsarten und KfW-Standards rechtlich nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden können, sondern über städtische Kauf- und Erbbaurechtsverträge geregelt werden müssen. Die Anzahl der Parkplätze richtet sich nach der geltenden Stellplatzsatzung, wobei Tiefgaragen zudem deutlich höhere Bau- und Unterhaltskosten verursachen. Beim geförderten Wohnungsbau greifen die städtischen Vorgaben mit einer Quote von 60 Prozent bei Mehrfamilienhäusern, während konkrete Wohnungsmixe im späteren Vermarktungskonzept abgestimmt werden.
- Zahlen
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- Bei Mehrfamilienhäusern sind 60 % der Nettowohnfläche als geförderter Mietwohnraum vorgesehen.
- Der Bebauungsplan ermöglicht 100 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern.
- Es sind 80 Wohneinheiten in Reihen- und Doppelhäusern vorgesehen.
- Für städtische Verträge gilt aktuell der Standard KfW-Effizienzhaus 55.
#Bebauungsplan #Handorf #Wohnungsbau #Klimaschutz
Ausgewertet: Originalanfrage AFO/0016/2021 · Stellungnahme AFO/0016/2021
Im Ratsinformationssystem
Behandelt in
- 16. September 2021 · Bezirksvertretung Münster-Ost · TOP 8.3 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem
Alle Anfragen der Wahlperiode 2020–2025 im Stadtbezirk Münster-Ost