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Anfrage AFW/0001/2025 · Bezirksvertretung Münster-West · 23. Januar 2025 · TOP 4.3

Handlungsbedarfe am Feuerwehrgerätehaus Häger-Uhlenbrock - Brandschutzbedarfsplan 2024Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.01.2025

  • CDU
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach dem Zeitplan für Zwischenlösungen am Feuerwehrgerätehaus Häger-Uhlenbrock und fragt, ob Umbauten für eine Geschlechtertrennung in den Sanitär- und Umkleideräumen kurzfristig vorgezogen werden können. Hintergrund sind bauliche und hygienische Mängel am Gebäude, das im Brandschutzbedarfsplan mit hoher Priorität geführt wird.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung antwortet, dass die Prüfung vorübergehender Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere bezüglich der Abstände zu den Fahrzeugen, abgeschlossen ist und von den Kräften vor Ort umgesetzt werden muss. Ein Neubau des Feuerwehrhauses kann frühestens ab dem Jahr 2030 beginnen. Bauliche Anpassungen für eine Geschlechtertrennung in den bestehenden Sanitärräumen sind zwar möglich, die Finanzierung muss jedoch noch abgestimmt werden.
Zahlen
  • Ein Neubau des Feuerwehrhauses kann frühestens ab 2030 begonnen werden.

#Feuerwehrgerätehaus #Brandschutzbedarfsplan #Geschlechtertrennung #Häger-Uhlenbrock

Ausgewertet: Antwort der Verwaltung vom 20.03.2025 · Originalanfrage

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