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Anfrage AFW/0011/2021 · Bezirksvertretung Münster-West · 2. Dezember 2021 · TOP 4.1

Nahversorgung im Sentruper "Universitätsquartier"

Anfrage der CDU-Fraktion vom 21.11.2021

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt nach dem Planungsstand für ein Nahversorgungszentrum an der Austermannstraße sowie nach möglichen Übergangslösungen für den täglichen Bedarf im Sentruper Universitätsquartier.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung teilt mit, dass die Versorgungslage an der Austermannstraße an die Planungen für das neue Stadtquartier an der Steinfurter Straße gekoppelt ist und ein Einzelhandelsstandort erst im Rahmen dieses Gesamtverfahrens entwickelt werden kann. Eine vorgezogene Umsetzung ist planungsrechtlich nicht machbar, weshalb die fußläufige Versorgungslücke im Bereich des Horstmarer Landwegs vorerst bestehen bleibt. Zwar wären kleinere Läden in den dortigen Wohngebieten rechtlich zulässig oder im Bereich der ehemaligen Eissporthalle möglich, konkrete Ansiedlungen privater Betreiber liegen der Stadt jedoch nicht vor.

  • Die geplante Nahversorgungslage an der Von-Esmarch-Straße liegt rund 700 Meter Luftlinie von den Wohnbereichen entfernt.
  • Für den Bebauungsplan an der Von-Esmarch-Straße wird der Satzungsbeschluss vor der Sommerpause 2022 angestrebt.
  • Bestehende Einkaufszentren sind etwa 1.500 bis 2.000 Meter Wegstrecke vom Quartier entfernt.
  • Bis zum Jahr 2014 gab es einen kleinen Lebensmittelladen im Studentenwohnheim am Rudolf-Harbig-Weg.
  • Am Standort der ehemaligen Eissporthalle ist ausnahmsweise ein Nachbarschaftsladen mit bis zu 400 Quadratmetern Verkaufsfläche zulässig.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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